Vermeiden Sie Punkte und Strafen:
Ihr Partner im Verkehrsstrafrecht

Das Spektrum möglichen Fehlverhaltens im Straßenverkehr ist groß. Es umfasst nicht nur, wenn Sie bei „Rot“ über die Ampel, oder auf der Autobahn zu nah aufgefahren sind. Auch wenn sie bei einem Unfall einen anderen versehentlich verletzt haben, oder mit zu viel Promille erwischt wurden ist der strafende Arm der Justiz gerne nicht weit.



 

Vor diesen Risiken ist kaum jemand gefeit. Davor kann man sich auch nicht wirksam schützen, denn dafür ist der Verkehr bei uns viel zu schnell und zu dicht und zu hektisch. Oft ist es aber möglich die drohende Strafe abzuwenden oder zumindest zu mildern. Von der Einlassung auf dem Anhörungsbogen bis zur Verteidigung vor dem Richter stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

 

Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung bei strafrechtlichen Vorwürfen und Bußgeldangelegenheiten. Mit maßgeschneiderten Verteidigungsstrategien setzen wir uns für Ihre Rechte ein und navigieren Sie durch komplexe rechtliche Verfahren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um effektiv gegen Sanktionen und Strafen vorzugehen.

Ihre rechtliche Fragestellung:
Wo kann ich zur Lösung beitragen?

Rechtsanwalt Günther Werner

Günther Werner

Inhaber

Spezialist Verkehrsrecht

089/54 34 48 30

kanzlei@fragwerner.de

Ihr zuverlässiger Partner 
in München
bei Unfällen, Bußgeldern und Führerscheinentzug

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1994 hat sich Günther Werner intensiv mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Ab 1996 ist er in München als Anwalt tätig und vertritt seitdem Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts. Aufgrund seiner umfassenden Expertise und praktischen Erfahrung ist er in der Lage, selbst komplexe Fälle, wie etwa Unfallregulierungen, Bußgeldverfahren oder Führerscheinentzug, erfolgreich zu bearbeiten.


Mit fast 30 Jahren Erfahrung im Verkehrsrecht setzt er sich für die bestmöglichen Lösungen im Interesse seiner Mandanten ein. Besonders wichtig ist ihm dabei, komplizierte juristische Zusammenhänge verständlich zu erklären und seine Mandanten durch alle Phasen des Verfahrens zu begleiten – ob außergerichtlich oder vor Gericht.

Symbol mit einer Person in einem Anzug, umgeben von einem Lorbeerkranz, dargestellt in einer Kreisform.

Spezialisierung und hohe Expertise

Symbol mit einer Waage über einem menschlichen Profilkopf, dargestellt in einer Kreisform.

Persönliche Ansprechpartner

Symbol mit zwei sich die Hand gebenden Personen, dargestellt in einer Kreisform.

Mandanten-orientierung

Symbol mit zwei Personen, die an einem Tisch sitzen, mit Punkten, die eine Verbindung darstellen.

Transparente Kommunikation

Ihre Fragen, unsere Antworten.
Recht verständlich gemacht.

Was ist ein Verwarnungsgeld und wie unterscheidet es sich von einem Bußgeld?

Ein Verwarnungsgeld ist eine geringere Strafe für geringfügige Ordnungswidrigkeiten, meist bis 55 Euro. Es kann sofort an Ort und Stelle oder innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt werden. Im Gegensatz zum Bußgeld erfordert es kein förmliches Verfahren.

Kann ich ein Bußgeld in Raten zahlen?

Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, ein Bußgeld in Raten zu zahlen. Dies muss bei der zuständigen Behörde beantragt und von dieser genehmigt werden. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Antrag zu stellen und die Erfolgsaussichten zu prüfen.

Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist für ein Bußgeld verpasse?

Wenn Sie die Zahlungsfrist für ein Bußgeld verpassen, kann die Behörde zusätzliche Gebühren erheben und ein Mahnverfahren einleiten. Im schlimmsten Fall kann die Forderung zwangsweise eingetrieben werden. Es ist wichtig, rechtzeitig zu reagieren oder gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten.

Welche Strafen drohen bei Verkehrsverstößen?

Verkehrsverstöße können mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet werden. Die Strafen hängen von der Schwere des Verstoßes ab, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Rotlichtverstöße.

Was kann ich tun, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten zu prüfen.

Was kann ich tun, wenn mir der Führerschein entzogen wurde?

Nach dem Führerscheinentzug können Sie eine Wiedererteilung beantragen. Oft ist die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich. Es empfiehlt sich, rechtzeitig einen Anwalt zu konsultieren, um die notwendigen Schritte zu klären.

Was passiert, wenn ich mit Alkohol am Steuer erwischt werde?

Fahren unter Alkoholeinfluss kann Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Ab 0,5 Promille drohen Strafen, bei Fahranfängern und professionellen Fahrern gilt die 0,0-Promille-Grenze.

Wie kann ich Punkte in Flensburg abbauen?

Punkte in Flensburg können durch den Besuch eines Fahreignungsseminars reduziert werden. Pro fünf Jahre können so 1 Punkt abgebaut werden, sofern der Punktestand nicht mehr als 5 beträgt. Nach bestimmten Fristen verfallen Punkte auch automatisch.

Wie viele Punkte darf ich in Flensburg haben, bevor ich den Führerschein verliere?

Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg wird der Führerschein entzogen. Punkte werden je nach Schwere des Verstoßes vergeben und können nach bestimmten Fristen abgebaut werden.

Was passiert, wenn ich die Geschwindigkeit überschreite?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Die Höhe der Strafe hängt von der Überschreitung und dem Ort des Verstoßes ab. Innerorts sind die Strafen meist höher als außerorts. Wiederholungstäter müssen mit strengeren Strafen rechnen.

Sichern Sie sich Ihr Recht. Kontaktieren Sie uns!

Echte Bewertungen, echte Ergebnisse.
Unser Engagement für Sie.

Sprechen Sie mit uns.
Ihr erster Schritt zu rechtlicher Klarheit.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner

Tal 39, 80331 München

089/54 34 48 30

kanzlei@fragwerner.de

Expertentipps und Hilfestellungen.
Für Ihre rechtlichen Herausforderungen.

Kosten vorausschauen: Nutzen Sie unseren Prozesskostenrechner für das Arbeitsgericht

Die nötigen Formulare für eine anwaltliche Beauftragung können Sie bereits hier als PDF herunterladen, ausfüllen und zu dem Gespräch mitbringen. Z.B.:

 
 

Diese Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden in das Verkehrszentralregister in Flensburg, die sogenannte Verkehrssünderkartei, eingetragen.

Jeder Verstoß, der eingetragen ist, wird mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Der Katalogteil gibt Auskunft über die der einzelnen Tat zugeordnete Punktezahl.
Welche Folgen hat das?