Vermeiden Sie Punkte und Strafen:
Ihr Partner im Verkehrsstrafrecht
Das Spektrum möglichen Fehlverhaltens im Straßenverkehr ist groß. Es umfasst nicht nur, wenn Sie bei „Rot“ über die Ampel, oder auf der Autobahn zu nah aufgefahren sind. Auch wenn sie bei einem Unfall einen anderen versehentlich verletzt haben, oder mit zu viel Promille erwischt wurden ist der strafende Arm der Justiz gerne nicht weit.
Vor diesen Risiken ist kaum jemand gefeit. Davor kann man sich auch nicht wirksam schützen, denn dafür ist der Verkehr bei uns viel zu schnell und zu dicht und zu hektisch. Oft ist es aber möglich die drohende Strafe abzuwenden oder zumindest zu mildern. Von der Einlassung auf dem Anhörungsbogen bis zur Verteidigung vor dem Richter stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung bei strafrechtlichen Vorwürfen und Bußgeldangelegenheiten. Mit maßgeschneiderten Verteidigungsstrategien setzen wir uns für Ihre Rechte ein und navigieren Sie durch komplexe rechtliche Verfahren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um effektiv gegen Sanktionen und Strafen vorzugehen.
Ihre rechtliche Fragestellung:
Wo kann ich zur Lösung beitragen?

Ihr zuverlässiger Partner
in München
bei Unfällen, Bußgeldern und Führerscheinentzug
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1994 hat sich Günther Werner intensiv mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Ab 1996 ist er in München als Anwalt tätig und vertritt seitdem Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts. Aufgrund seiner umfassenden Expertise und praktischen Erfahrung ist er in der Lage, selbst komplexe Fälle, wie etwa Unfallregulierungen, Bußgeldverfahren oder Führerscheinentzug, erfolgreich zu bearbeiten.
Mit fast 30 Jahren Erfahrung im Verkehrsrecht setzt er sich für die bestmöglichen Lösungen im Interesse seiner Mandanten ein. Besonders wichtig ist ihm dabei, komplizierte juristische Zusammenhänge verständlich zu erklären und seine Mandanten durch alle Phasen des Verfahrens zu begleiten – ob außergerichtlich oder vor Gericht.

Spezialisierung und hohe Expertise

Persönliche Ansprechpartner

Mandanten-orientierung

Transparente Kommunikation
Ihre Fragen, unsere Antworten.
Recht verständlich gemacht.
Was ist ein Verwarnungsgeld und wie unterscheidet es sich von einem Bußgeld?
Ein Verwarnungsgeld ist eine geringere Strafe für geringfügige Ordnungswidrigkeiten, meist bis 55 Euro. Es kann sofort an Ort und Stelle oder innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt werden. Im Gegensatz zum Bußgeld erfordert es kein förmliches Verfahren.
Kann ich ein Bußgeld in Raten zahlen?
Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, ein Bußgeld in Raten zu zahlen. Dies muss bei der zuständigen Behörde beantragt und von dieser genehmigt werden. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Antrag zu stellen und die Erfolgsaussichten zu prüfen.
Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist für ein Bußgeld verpasse?
Wenn Sie die Zahlungsfrist für ein Bußgeld verpassen, kann die Behörde zusätzliche Gebühren erheben und ein Mahnverfahren einleiten. Im schlimmsten Fall kann die Forderung zwangsweise eingetrieben werden. Es ist wichtig, rechtzeitig zu reagieren oder gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten.
Welche Strafen drohen bei Verkehrsverstößen?
Verkehrsverstöße können mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet werden. Die Strafen hängen von der Schwere des Verstoßes ab, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Rotlichtverstöße.
Was kann ich tun, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten zu prüfen.
Was kann ich tun, wenn mir der Führerschein entzogen wurde?
Nach dem Führerscheinentzug können Sie eine Wiedererteilung beantragen. Oft ist die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich. Es empfiehlt sich, rechtzeitig einen Anwalt zu konsultieren, um die notwendigen Schritte zu klären.
Was passiert, wenn ich mit Alkohol am Steuer erwischt werde?
Fahren unter Alkoholeinfluss kann Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Ab 0,5 Promille drohen Strafen, bei Fahranfängern und professionellen Fahrern gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Wie kann ich Punkte in Flensburg abbauen?
Punkte in Flensburg können durch den Besuch eines Fahreignungsseminars reduziert werden. Pro fünf Jahre können so 1 Punkt abgebaut werden, sofern der Punktestand nicht mehr als 5 beträgt. Nach bestimmten Fristen verfallen Punkte auch automatisch.
Wie viele Punkte darf ich in Flensburg haben, bevor ich den Führerschein verliere?
Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg wird der Führerschein entzogen. Punkte werden je nach Schwere des Verstoßes vergeben und können nach bestimmten Fristen abgebaut werden.
Was passiert, wenn ich die Geschwindigkeit überschreite?
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Die Höhe der Strafe hängt von der Überschreitung und dem Ort des Verstoßes ab. Innerorts sind die Strafen meist höher als außerorts. Wiederholungstäter müssen mit strengeren Strafen rechnen.
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Echte Bewertungen, echte Ergebnisse.
Unser Engagement für Sie.
Georg Binder2024-10-06 Ich habe die Leistungen von Herrn RA.Werner, Frau RA. Sießmayr nun bereits zum zweiten Mal in Anspruch genommen und bin wieder absolut begeistert.Ich kann Herrn RA.Werner,Frau RA Sießmayr ohne Vorbehalt weiterempfehlen. Durch seine Fachkompetenz hat man gleich einen guten Eindruck, die durch seine sympathische Ausstrahlung untermauert wird. Zusammenfassend muss ich sagen, habe ich bis heute ein sehr gutes Gefühl Herrn.RA Werner,Frau RA Sießmayr an meiner Seite zu wissen!Vielen Dank an sein gesamtes Team. Binder Georg Philip Engelbrecht2024-10-06 Herr Günther Werner hat mich sehr gut beraten und auch bei aufregenden Sachverhalten bei arbeitsrechtlichen Fragen einen kühlen Kopf bewahrt. Angela Hintermaier2024-09-26 Vielen Dank dem gesamten Team für die tolle, unkomplizierte und schnelle Hilfe! Ich fühlte mich sehr gut betreut und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen! Tony Dağ (TK)2024-06-13 Sehr guter und kompetenter Anwalt, tolles Team. Kann ich gerne weiter empfehlen. Katarzyna Kolomanski2024-05-21 Ich kann Herrn Werner nur weiterempfehlen. Fachlich überaus kompetent und dazu noch menschlich und empathisch. Hassen Mahmoud2024-05-20 Herr Günter Werner ist ein top Anwalt - absolut empfehlenswert! R.2024-05-03 Durch die fachkundige Beratung durch Herrn RA Werner konnten alle arbeitsvertraglichen Fragestellungen in Kürze inhaltlich gut geklärt werden. G Anonym2024-01-13 Herr Werner und sein Team - vorrangig Frau Sießmayr - haben mich hervorragend vertreten und betreut. Alle Formalitäten konnten problemlos per Mail oder telefonisch geklärt werden, bei Fragen wurde umgehend reagiert, ich kann die Kanzlei zu 100% empfehlen Daniel Albert2023-12-11 Herr Werner hat mich bei einem Kaufvertrag für ein Auto unterstützt, da innerhalb der Garantiezeit ein Reparaturschaden entstanden ist. Er war immer sehr gut erreichbar, hat super schnell mit seiner Kompetenz auf meine Fragen reagiert. Herrn Werner kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Findet man nicht oft so einen guten Service. Danke Karl Schilcher2023-12-09 Kompetente Beratung zu meiner vollsten Zufriedenheit.
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Die nötigen Formulare für eine anwaltliche Beauftragung können Sie bereits hier als PDF herunterladen, ausfüllen und zu dem Gespräch mitbringen. Z.B.:
Diese Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden in das Verkehrszentralregister in Flensburg, die sogenannte Verkehrssünderkartei, eingetragen.
Jeder Verstoß, der eingetragen ist, wird mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Der Katalogteil gibt Auskunft über die der einzelnen Tat zugeordnete Punktezahl.
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