Führerschein in Gefahr?
Expertenhilfe bei Entzug und Verkehrsvergehen

Für viele Verkehrsteilnehmer ist die Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Verlust des Personenbeförderungsscheins eine persönliche Katastrophe. Wir verfügen über umfassende Expertise im Verkehrsrechtverwaltungsrecht und können Betroffenen in solchen Fällen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nach einer strafrechtlichen Verurteilung und der Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht, z.B. wegen Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss folgt in der Regel ein verwaltungsrechtliches Verfahren vor der Führerscheinbehörde. Diese setzt voraus, dass Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren sind, nicht zuverlässig genug für die Teilnahme am Straßenverkehr sind. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfordert dann oft das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), um die Eignung für die verkehrssichere Teilnahme am Straßenverkehr nachzuweisen.

Doch nicht nur Trunkenheitsfahrten können zu Zweifeln an der verkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit führen. Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen können Anlass zur Überprüfung geben. Problematisch ist auch, wenn der Verkehrsteilnehmer im Fahreignungsregister, das in Flensburg geführt wird, die 8 Punktegrenze überschritten hat. Rechtsanwalt Werner und sein Team vertreten Sie gegenüber der Behörde, um sicherzustellen, dass Ihnen die Fahrerlaubnis von der Verwaltungsbehörde nicht ungerechtfertigt entzogen oder verweigert wird.

Von der ersten Stellungnahme bis zur Gerichtsverhandlung können Sie auf unsere Erfahrung und Fachkenntnisse zählen.

Ihre rechtliche Fragestellung:
Wo kann ich zur Lösung beitragen?

Rechtsanwalt Günther Werner

Günther Werner

Inhaber


Spezialist Verkehrsrecht

089/54 34 48 30

kanzlei@fragwerner.de

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in München
bei Unfällen, Bußgeldern und Führerscheinentzug

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1994 hat sich Günther Werner intensiv mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Ab 1996 ist er in München als Anwalt tätig und vertritt seitdem Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts. Aufgrund seiner umfassenden Expertise und praktischen Erfahrung ist er in der Lage, selbst komplexe Fälle, wie etwa Unfallregulierungen, Bußgeldverfahren oder Führerscheinentzug, erfolgreich zu bearbeiten.


Mit fast 30 Jahren Erfahrung im Verkehrsrecht setzt er sich für die bestmöglichen Lösungen im Interesse seiner Mandanten ein. Besonders wichtig ist ihm dabei, komplizierte juristische Zusammenhänge verständlich zu erklären und seine Mandanten durch alle Phasen des Verfahrens zu begleiten – ob außergerichtlich oder vor Gericht.

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Spezialisierung und hohe Expertise

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Persönliche Ansprechpartner

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Mandanten-orientierung

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Transparente Kommunikation

Ihre Fragen, unsere Antworten.
Recht verständlich gemacht.

Was sind die häufigsten Gründe für den Entzug des Führerscheins?

Häufige Gründe für den Führerscheinentzug sind das Erreichen von 8 Punkten in Flensburg, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahrerflucht und, wiederholte schwere Verkehrsverstöße. Auch gesundheitliche Probleme, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können zu einer Entziehung des Führerscheins führen.

Wie kann ein Anwalt bei Verkehrsvergehen und Führerscheinentzug helfen?

Ein Anwalt kann Sie bei der Einspruchseinlegung gegen Bußgeldbescheide oder Strafbefehle, bei der Verhinderung einer die MPU und der Klärung aller sonstigen verkehrsrechtlichen Fragen unterstützen. Er kennt die Rechtslage und kann Ihnen helfen, Ihre Chancen auf die Wiedererlangung des Führerscheins zu erhöhen.

Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn mir der Führerschein entzogen wurde?

Nach dem Führerscheinentzug sollten Sie umgehend einen Anwalt konsultieren, der Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüft. Zudem sollten Sie alle von der Behörde geforderten Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Teilnahme an einer MPU oder Fahreignungsseminaren.

Wie kann ich meinen Führerschein zurückbekommen, wenn er entzogen wurde?

Um Ihren Führerschein zurückzubekommen, müssen Sie oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Zudem müssen alle Auflagen der Entzugsbehörde erfüllt sein. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die erforderlichen Schritte zu klären und Ihre Chancen zu maximieren.

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Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner

Tal 39, 80331 München

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Die nötigen Formulare für eine anwaltliche Beauftragung können Sie bereits hier als PDF herunterladen, ausfüllen und zu dem Gespräch mitbringen. Z.B.:

 
 

Diese Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden in das Verkehrszentralregister in Flensburg, die sogenannte Verkehrssünderkartei, eingetragen.

Jeder Verstoß, der eingetragen ist, wird mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Der Katalogteil gibt Auskunft über die der einzelnen Tat zugeordnete Punktezahl.
Welche Folgen hat das?