Personenbeförderungsrecht:
Ihr Partner für rechtliche Fragen rund um den Transport von Personen
Im Bereich des Personenbeförderungsrechts stehen Unternehmer, die Dienstleistungen im Bereich Taxi und Mietwagen anbieten, vor zahlreichen rechtlichen Herausforderungen. Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Aspekten des Personenbeförderungsrechts, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch erfolgreich und nachhaltig wachsen kann.
Für Mietwagenunternehmer und Taxis: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die zugehörigen Verordnungen und die restriktive Auslegung durch die Verwaltungsbehörden setzen strenge Maßstäbe an die Zuverlässigkeit von Unternehmern. Ein zuverlässiger Unternehmer zeichnet sich durch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften aus. Die persönliche Zuverlässigkeit umfasst unter anderem die Abwesenheit von schwerwiegenden Verkehrsdelikten oder Straftaten, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Einhaltung der Regeln. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Begleitung durch eine Betriebsprüfung, einer drohenden Entziehung der Genehmigung und berät Sie hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, zum Beispiel beim Einsatz von Wegstreckenzählern.
Unabhängig davon, ob Sie ein Taxiunternehmen leiten oder Mietwagen-Dienstleistungen anbieten, die rechtliche Landschaft ist komplex und ständigen Änderungen unterworfen. Dittenheber & Werner steht Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite, um durch diese komplexen Anforderungen zu navigieren. Mit unserer Expertise im Arbeits- und Verkehrsrecht bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen nicht nur rechtlich abgesichert ist, sondern auch nachhaltig erfolgreich sein kann.
Ihre rechtliche Fragestellung:
Wo kann ich zur Lösung beitragen?

Ihr zuverlässiger Partner
in München
bei Unfällen, Bußgeldern und Führerscheinentzug
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1994 hat sich Günther Werner intensiv mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Ab 1996 ist er in München als Anwalt tätig und vertritt seitdem Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts. Aufgrund seiner umfassenden Expertise und praktischen Erfahrung ist er in der Lage, selbst komplexe Fälle, wie etwa Unfallregulierungen, Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, oder die Entziehung einer Taxigenehmigung erfolgreich zu bearbeiten.
Mit fast 30 Jahren Erfahrung im Verkehrsrecht setzt er sich für die bestmöglichen Lösungen im Interesse seiner Mandanten ein. Besonders wichtig ist ihm dabei, komplizierte juristische Zusammenhänge verständlich zu erklären und seine Mandanten durch alle Phasen des Verfahrens zu begleiten – ob außergerichtlich oder vor Gericht.

Spezialisierung und hohe Expertise

Persönliche Ansprechpartner

Mandanten-orientierung

Transparente Kommunikation
Taxibetriebe
Taxibetriebe müssen spezielle Vorschriften beachten, darunter die Erhaltung ihrer Taxilizenz, Einzelaufzeichnungs-, Beförderungs-, Bereithaltungs- und Instandhaltungspflichten. Zudem sind Tarifpflicht und die Ausstellung von Quittungen mit Mindestangaben wichtig. Modernisierungen wie EU-Taxameter und TSE benötigen rechtliche Anpassungen. Unsere Experten unterstützen Sie bei allen rechtlichen Anforderungen.

Mietwagenunternehmen
Mietwagenunternehmen stehen vor der Herausforderung, Dienstleistungen wie Chauffeurservice rechtlich korrekt anzubieten. Die Führung eines Mietwagenauftragsbuchs und die Einhaltung der Rückkehrpflicht sind wesentliche Elemente, die bei der Erteilung oder dem Erhalt einer Mietwagengenehmigung berücksichtigt werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Dienstleistungen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ihre Fragen, unsere Antworten.
Recht verständlich gemacht.
Was sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung im Personenbeförderungsrecht?
Voraussetzungen für eine Genehmigung im Personenbeförderungsrecht sind Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Unternehmers. Zudem müssen die eingesetzten Fahrzeuge den technischen Anforderungen entsprechen und versichert sein.
Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid im Personenbeförderungsrecht wehren?
Gegen einen Bußgeldbescheid im Personenbeförderungsrecht können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten zu prüfen und den Einspruch zu formulieren.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Personenbeförderungsrecht?
Verstöße gegen das Personenbeförderungsrecht können mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und dem Entzug der Genehmigung geahndet werden. Schwere Verstöße können auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Fahrdienst anbieten möchte?
Um einen Fahrdienst anzubieten, benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Ein Anwalt kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.
Welche Vorschriften gelten für die Personenbeförderung?
Für die Personenbeförderung gelten spezielle Vorschriften, wie das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Diese Regeln unter anderem Genehmigungspflichten, Sicherheitsanforderungen und Pflichten der Fahrer und Unternehmer.
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Echte Bewertungen, echte Ergebnisse.
Unser Engagement für Sie.
Georg Binder2024-10-06 Ich habe die Leistungen von Herrn RA.Werner, Frau RA. Sießmayr nun bereits zum zweiten Mal in Anspruch genommen und bin wieder absolut begeistert.Ich kann Herrn RA.Werner,Frau RA Sießmayr ohne Vorbehalt weiterempfehlen. Durch seine Fachkompetenz hat man gleich einen guten Eindruck, die durch seine sympathische Ausstrahlung untermauert wird. Zusammenfassend muss ich sagen, habe ich bis heute ein sehr gutes Gefühl Herrn.RA Werner,Frau RA Sießmayr an meiner Seite zu wissen!Vielen Dank an sein gesamtes Team. Binder Georg Philip Engelbrecht2024-10-06 Herr Günther Werner hat mich sehr gut beraten und auch bei aufregenden Sachverhalten bei arbeitsrechtlichen Fragen einen kühlen Kopf bewahrt. Angela Hintermaier2024-09-26 Vielen Dank dem gesamten Team für die tolle, unkomplizierte und schnelle Hilfe! Ich fühlte mich sehr gut betreut und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen! Tony Dağ (TK)2024-06-13 Sehr guter und kompetenter Anwalt, tolles Team. Kann ich gerne weiter empfehlen. Katarzyna Kolomanski2024-05-21 Ich kann Herrn Werner nur weiterempfehlen. Fachlich überaus kompetent und dazu noch menschlich und empathisch. Hassen Mahmoud2024-05-20 Herr Günter Werner ist ein top Anwalt - absolut empfehlenswert! R.2024-05-03 Durch die fachkundige Beratung durch Herrn RA Werner konnten alle arbeitsvertraglichen Fragestellungen in Kürze inhaltlich gut geklärt werden. G Anonym2024-01-13 Herr Werner und sein Team - vorrangig Frau Sießmayr - haben mich hervorragend vertreten und betreut. Alle Formalitäten konnten problemlos per Mail oder telefonisch geklärt werden, bei Fragen wurde umgehend reagiert, ich kann die Kanzlei zu 100% empfehlen Daniel Albert2023-12-11 Herr Werner hat mich bei einem Kaufvertrag für ein Auto unterstützt, da innerhalb der Garantiezeit ein Reparaturschaden entstanden ist. Er war immer sehr gut erreichbar, hat super schnell mit seiner Kompetenz auf meine Fragen reagiert. Herrn Werner kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Findet man nicht oft so einen guten Service. Danke Karl Schilcher2023-12-09 Kompetente Beratung zu meiner vollsten Zufriedenheit.
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Weitere InformationenExpertentipps und Hilfestellungen.
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Die nötigen Formulare für eine anwaltliche Beauftragung können Sie bereits hier als PDF herunterladen, ausfüllen und zu dem Gespräch mitbringen. Z.B.:
Diese Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden in das Verkehrszentralregister in Flensburg, die sogenannte Verkehrssünderkartei, eingetragen.
Jeder Verstoß, der eingetragen ist, wird mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Der Katalogteil gibt Auskunft über die der einzelnen Tat zugeordnete Punktezahl.
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