Personenbeförderungsrecht:
Ihr Partner für rechtliche Fragen rund um den Transport von Personen

Im Bereich des Personenbeförderungsrechts stehen Unternehmer, die Dienstleistungen im Bereich Taxi und Mietwagen anbieten, vor zahlreichen rechtlichen Herausforderungen. Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Aspekten des Personenbeförderungsrechts, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch erfolgreich und nachhaltig wachsen kann.



Für Mietwagenunternehmer und Taxis: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die zugehörigen Verordnungen und die restriktive Auslegung durch die Verwaltungsbehörden setzen strenge Maßstäbe an die Zuverlässigkeit von Unternehmern. Ein zuverlässiger Unternehmer zeichnet sich durch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften aus. Die persönliche Zuverlässigkeit umfasst unter anderem die Abwesenheit von schwerwiegenden Verkehrsdelikten oder Straftaten, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Einhaltung der Regeln. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Begleitung durch eine Betriebsprüfung, einer drohenden Entziehung der Genehmigung und berät Sie hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, zum Beispiel beim Einsatz von Wegstreckenzählern.



Unabhängig davon, ob Sie ein Taxiunternehmen leiten oder Mietwagen-Dienstleistungen anbieten, die rechtliche Landschaft ist komplex und ständigen Änderungen unterworfen. Dittenheber & Werner steht Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite, um durch diese komplexen Anforderungen zu navigieren. Mit unserer Expertise im Arbeits- und Verkehrsrecht bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen nicht nur rechtlich abgesichert ist, sondern auch nachhaltig erfolgreich sein kann.

Ihre rechtliche Fragestellung:
Wo kann ich zur Lösung beitragen?

Rechtsanwalt Günther Werner

Günther Werner

Inhaber


Spezialist Verkehrsrecht

089/54 34 48 30

kanzlei@fragwerner.de

Ihr zuverlässiger Partner 
in München
bei Unfällen, Bußgeldern und Führerscheinentzug

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1994 hat sich Günther Werner intensiv mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Ab 1996 ist er in München als Anwalt tätig und vertritt seitdem Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts. Aufgrund seiner umfassenden Expertise und praktischen Erfahrung ist er in der Lage, selbst komplexe Fälle, wie etwa Unfallregulierungen, Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, oder die Entziehung einer Taxigenehmigung erfolgreich zu bearbeiten.



Mit fast 30 Jahren Erfahrung im Verkehrsrecht setzt er sich für die bestmöglichen Lösungen im Interesse seiner Mandanten ein. Besonders wichtig ist ihm dabei, komplizierte juristische Zusammenhänge verständlich zu erklären und seine Mandanten durch alle Phasen des Verfahrens zu begleiten – ob außergerichtlich oder vor Gericht.

Symbol mit einer Person in einem Anzug, umgeben von einem Lorbeerkranz, dargestellt in einer Kreisform.

Spezialisierung und hohe Expertise

Symbol mit einer Waage über einem menschlichen Profilkopf, dargestellt in einer Kreisform.

Persönliche Ansprechpartner

Symbol mit zwei sich die Hand gebenden Personen, dargestellt in einer Kreisform.

Mandanten-orientierung

Symbol mit zwei Personen, die an einem Tisch sitzen, mit Punkten, die eine Verbindung darstellen.

Transparente Kommunikation

Taxibetriebe

Taxibetriebe müssen spezielle Vorschriften beachten, darunter die Erhaltung ihrer Taxilizenz, Einzelaufzeichnungs-, Beförderungs-, Bereithaltungs- und Instandhaltungspflichten. Zudem sind Tarifpflicht und die Ausstellung von Quittungen mit Mindestangaben wichtig. Modernisierungen wie EU-Taxameter und TSE benötigen rechtliche Anpassungen. Unsere Experten unterstützen Sie bei allen rechtlichen Anforderungen.

Gelbes Schild mit der Aufschrift "Taxi" auf dem Dach eines Autos vor einer Stadtstraße.

Mietwagenunternehmen

Mietwagenunternehmen stehen vor der Herausforderung, Dienstleistungen wie Chauffeurservice rechtlich korrekt anzubieten. Die Führung eines Mietwagenauftragsbuchs und die Einhaltung der Rückkehrpflicht sind wesentliche Elemente, die bei der Erteilung oder dem Erhalt einer Mietwagengenehmigung berücksichtigt werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Dienstleistungen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ein lächelnder Autoverkäufer im Anzug zeigt einen Autoschlüssel und hält ein Klemmbrett, im Hintergrund sind verschwommene Autos zu sehen.

Ihre Fragen, unsere Antworten.
Recht verständlich gemacht.

Was sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung im Personenbeförderungsrecht?

Voraussetzungen für eine Genehmigung im Personenbeförderungsrecht sind Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Unternehmers. Zudem müssen die eingesetzten Fahrzeuge den technischen Anforderungen entsprechen und versichert sein.

Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid im Personenbeförderungsrecht wehren?

Gegen einen Bußgeldbescheid im Personenbeförderungsrecht können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten zu prüfen und den Einspruch zu formulieren.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Personenbeförderungsrecht?

Verstöße gegen das Personenbeförderungsrecht können mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und dem Entzug der Genehmigung geahndet werden. Schwere Verstöße können auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Fahrdienst anbieten möchte?

Um einen Fahrdienst anzubieten, benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Ein Anwalt kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Welche Vorschriften gelten für die Personenbeförderung?

Für die Personenbeförderung gelten spezielle Vorschriften, wie das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Diese Regeln unter anderem Genehmigungspflichten, Sicherheitsanforderungen und Pflichten der Fahrer und Unternehmer.

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Weitere Informationen

Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner

Tal 39, 80331 München

089/54 34 48 30

kanzlei@fragwerner.de

Expertentipps und Hilfestellungen.
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Die nötigen Formulare für eine anwaltliche Beauftragung können Sie bereits hier als PDF herunterladen, ausfüllen und zu dem Gespräch mitbringen. Z.B.:

 
 

Diese Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden in das Verkehrszentralregister in Flensburg, die sogenannte Verkehrssünderkartei, eingetragen.

Jeder Verstoß, der eingetragen ist, wird mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Der Katalogteil gibt Auskunft über die der einzelnen Tat zugeordnete Punktezahl.
Welche Folgen hat das?