Jeder Verstoß, der eingetragen ist, wird mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Der Katalogteil gibt Auskunft über die der einzelnen Tat zugeordnete Punktezahl. Die Punkte werden nach eingetragenen Entscheidungen von der Führerscheinbehörde vergeben. Wenn durch dieselbe Handlung mehrere Verstöße begangen werden (in sogenannter Tateinheit) so wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktezahl berücksichtigt.
Nach jeder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperrfrist werden die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht. Das Punktekonto wird auf Null gesetzt. Die Eintragungen bleiben bis zur normalen Tilgung. Dies gilt nicht, wenn die Entziehung darauf beruht, daß an einem angeordneten Aufbauseminar nicht teilgenommen wurde.
Erreichen die Eintragungen des Betroffenen einen bestimmten Punktestand (ab 4 Punkten), so wird die zuständige Verwaltungsbehörde vom Verkehrszentralregister benachrichtigt, welche Eintragungen und wie viele Punkte der Betroffene hat.
Das Punktesystem findet keine Anwendung, wenn Nichteignung erwiesen ist oder Maßnahmen aufgrund anderer Vorschriften notwendig sind.
4-5 Punkte
Ergeben sich für den Betroffenen 4 bis maximal 5 Punkte, so wird er schriftlich ermahnt. Seine Verkehrszuwiderhandlungen werden ihm vorgehalten. Er wird auf die Möglichkeiten eines Fahreignungsseminars hingewiesen. Bei Teilnahme bis zu einem Stand von 8 Punkten gibt es einen Erlaß von 1 Punkt. Der Besuch des Fahreignungsseminars ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
6-7 Punkte
Bei Erreichen von 6 Punkten, aber nicht mehr als 7 Punkten, wird schriftlich verwarnt und über den Punktestand informiert. Weiter wird darauf hingewiesen, dass bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
8 Punkte
Ergeben sich 8 oder mehr Punkte, so gilt der Betroffene als ungeeignet und die Fahrerlaubnis ist automatisch zu entziehen. Eine Neuerteilung ist erst nach 6 Monaten und nach bestandener MPU möglich.
Erreicht oder überschreitet der Betroffene 6-8 Punkte ohne von der Fahrerlaubnisbehörde ermahnt und auf ein Fahreignungsseminar hingewiesen worden zu sein, wird er mit 5 Punkten geahndet. Wer früher zwar ermahnt wurde, jedoch vor erreichen der 8 Punkte nicht verwarnt wurde, wird mit 7 Punkten geahndet.
Georg Binder2024-10-06 Ich habe die Leistungen von Herrn RA.Werner, Frau RA. Sießmayr nun bereits zum zweiten Mal in Anspruch genommen und bin wieder absolut begeistert.Ich kann Herrn RA.Werner,Frau RA Sießmayr ohne Vorbehalt weiterempfehlen. Durch seine Fachkompetenz hat man gleich einen guten Eindruck, die durch seine sympathische Ausstrahlung untermauert wird. Zusammenfassend muss ich sagen, habe ich bis heute ein sehr gutes Gefühl Herrn.RA Werner,Frau RA Sießmayr an meiner Seite zu wissen!Vielen Dank an sein gesamtes Team. Binder Georg Philip Engelbrecht2024-10-06 Herr Günther Werner hat mich sehr gut beraten und auch bei aufregenden Sachverhalten bei arbeitsrechtlichen Fragen einen kühlen Kopf bewahrt. Angela Hintermaier2024-09-26 Vielen Dank dem gesamten Team für die tolle, unkomplizierte und schnelle Hilfe! Ich fühlte mich sehr gut betreut und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen! Tony Dağ (TK)2024-06-13 Sehr guter und kompetenter Anwalt, tolles Team. Kann ich gerne weiter empfehlen. Katarzyna Kolomanski2024-05-21 Ich kann Herrn Werner nur weiterempfehlen. Fachlich überaus kompetent und dazu noch menschlich und empathisch. Hassen Mahmoud2024-05-20 Herr Günter Werner ist ein top Anwalt - absolut empfehlenswert! R.2024-05-03 Durch die fachkundige Beratung durch Herrn RA Werner konnten alle arbeitsvertraglichen Fragestellungen in Kürze inhaltlich gut geklärt werden. G Anonym2024-01-13 Herr Werner und sein Team - vorrangig Frau Sießmayr - haben mich hervorragend vertreten und betreut. Alle Formalitäten konnten problemlos per Mail oder telefonisch geklärt werden, bei Fragen wurde umgehend reagiert, ich kann die Kanzlei zu 100% empfehlen Daniel Albert2023-12-11 Herr Werner hat mich bei einem Kaufvertrag für ein Auto unterstützt, da innerhalb der Garantiezeit ein Reparaturschaden entstanden ist. Er war immer sehr gut erreichbar, hat super schnell mit seiner Kompetenz auf meine Fragen reagiert. Herrn Werner kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Findet man nicht oft so einen guten Service. Danke Karl Schilcher2023-12-09 Kompetente Beratung zu meiner vollsten Zufriedenheit.
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Diese Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden in das Verkehrszentralregister in Flensburg, die sogenannte Verkehrssünderkartei, eingetragen.
Jeder Verstoß, der eingetragen ist, wird mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Der Katalogteil gibt Auskunft über die der einzelnen Tat zugeordnete Punktezahl.
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