Scheinselbständigkeit:

Selbständig oder Angestellt?

In unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei sind wir uns der Herausforderungen bewusst, die das Thema Scheinselbständigkeit für Unternehmen und Einzelpersonen mit sich bringt. Die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist komplex und birgt signifikante Risiken, insbesondere hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht für Prokuristen, Geschäftsführer, Freelancer, freie Mitarbeiter und Subunternehmer.

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn die Parteien das Dienstverhältnis als Auftragsverhältnis mit einem Externen betrachten, ihre Arbeitsweise und Einbindung in die Organisation jedoch eher einer abhängigen Beschäftigung entspricht. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Sozialversicherung, sondern kann auch zu erheblichen Strafen für die betroffenen Arbeitgeber führen.

Um Scheinselbständigkeit zu vermeiden, ist es wichtig, die Kriterien genau zu kennen und zu prüfen. Dazu gehören Aspekte wie die Weisungsgebundenheit, die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, die Möglichkeit der freien Arbeitsgestaltung und ob die Tätigkeit persönlich oder durch Dritte erbracht wird. Wir bieten Übersicht und Beratung, um Scheinselbständigkeit im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden.

Sollten Sie dennoch mit dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit konfrontiert werden, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Unsere Leistungen umfassen sowohl die präventive Beratung als auch die Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern und auch den Staatsanwaltschaften. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten umfassend zu schützen und durch präzise Beratung und professionelle Vertretung das Risiko von Strafen und Nachzahlungen in die Sozialversicherungen zu minimieren.

Unser Ansatz basiert auf einer gründlichen Analyse Ihrer individuellen Situation. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Arbeitsverhältnisse so zu gestalten, dass sie rechtlich einwandfrei sind und das Risiko einer Fehleinschätzung minimiert wird. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sich und Ihr Unternehmen abzusichern.

Ihre rechtliche Fragestellung:
Wo kann ich zur Lösung beitragen?

Rechtsanwalt Günther Werner

Günther Werner

Inhaber


Fachanwalt für Arbeitsrecht

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kanzlei@fragwerner.de

30 Jahre Expertise im Arbeitsrecht:
Ihr Fachanwalt in München für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt Anfang 1994 hat sich Günther Werner schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht befasst. Ab 1996 ist er in München als Anwalt tätig, wo er sich der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Angelegenheiten widmet. Im Jahr 2003 wurde er von der Anwaltskammer München zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ernannt.

Mit 30 Jahren Erfahrung ist er in der Lage, auch komplexe und schwierige arbeitsrechtliche Fragestellungen im Interesse seiner Mandanten zufriedenstellend zu bearbeiten. Seine Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte verständlich zu machen, ist dabei von großem Vorteil. Er entwickelt gemeinsam mit seinen Mandanten mögliche Ziele und setzt diese anschließend im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren um.

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Welche Konsequenzen hat Scheinselbständigkeit für den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss bei festgestellter Scheinselbständigkeit Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, eventuell Lohnsteuer abführen und kann strafrechtlich belangt werden. Zudem drohen arbeitsrechtliche Ansprüche des Scheinselbständigen, wie z.B. Kündigungsschutz.

Was kann ich tun, wenn ich vermute, scheinselbständig zu sein?

Wenn Sie vermuten, scheinselbständig zu sein, sollten Sie dies zunächst mit Ihrem Auftraggeber besprechen. Bei anhaltendem Verdacht können Sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Wie kann ich feststellen, ob ich scheinselbständig bin?

Kriterien für Scheinselbständigkeit sind Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Betriebsorganisation und fehlende Unternehmerrisiken. Anwaltliche Beratung oder eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens kann Klarheit bringen.

Welche Risiken birgt Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständigkeit birgt für Arbeitgeber Risiken wie Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerforderungen und strafrechtliche Konsequenzen. Für den Scheinselbständigen ist das Risiko gering. Es kann aber auch zum Verlust sozialer Absicherungen kommen.

Was ist Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbständiger arbeitet, tatsächlich aber in einer abhängigen Beschäftigung steht, die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufweist. Typische Indizien sind Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb.

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Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner

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