Scheinselbständigkeit:
Selbständig oder Angestellt?
In unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei sind wir uns der Herausforderungen bewusst, die das Thema Scheinselbständigkeit für Unternehmen und Einzelpersonen mit sich bringt. Die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist komplex und birgt signifikante Risiken, insbesondere hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht für Prokuristen, Geschäftsführer, Freelancer, freie Mitarbeiter und Subunternehmer.
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn die Parteien das Dienstverhältnis als Auftragsverhältnis mit einem Externen betrachten, ihre Arbeitsweise und Einbindung in die Organisation jedoch eher einer abhängigen Beschäftigung entspricht. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Sozialversicherung, sondern kann auch zu erheblichen Strafen für die betroffenen Arbeitgeber führen.
Um Scheinselbständigkeit zu vermeiden, ist es wichtig, die Kriterien genau zu kennen und zu prüfen. Dazu gehören Aspekte wie die Weisungsgebundenheit, die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, die Möglichkeit der freien Arbeitsgestaltung und ob die Tätigkeit persönlich oder durch Dritte erbracht wird. Wir bieten Übersicht und Beratung, um Scheinselbständigkeit im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden.
Sollten Sie dennoch mit dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit konfrontiert werden, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Unsere Leistungen umfassen sowohl die präventive Beratung als auch die Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern und auch den Staatsanwaltschaften. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten umfassend zu schützen und durch präzise Beratung und professionelle Vertretung das Risiko von Strafen und Nachzahlungen in die Sozialversicherungen zu minimieren.
Unser Ansatz basiert auf einer gründlichen Analyse Ihrer individuellen Situation. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Arbeitsverhältnisse so zu gestalten, dass sie rechtlich einwandfrei sind und das Risiko einer Fehleinschätzung minimiert wird. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sich und Ihr Unternehmen abzusichern.
Ihre rechtliche Fragestellung:
Wo kann ich zur Lösung beitragen?

30 Jahre Expertise im Arbeitsrecht:
Ihr Fachanwalt in München für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt Anfang 1994 hat sich Günther Werner schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht befasst. Ab 1996 ist er in München als Anwalt tätig, wo er sich der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Angelegenheiten widmet. Im Jahr 2003 wurde er von der Anwaltskammer München zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ernannt.
Mit 30 Jahren Erfahrung ist er in der Lage, auch komplexe und schwierige arbeitsrechtliche Fragestellungen im Interesse seiner Mandanten zufriedenstellend zu bearbeiten. Seine Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte verständlich zu machen, ist dabei von großem Vorteil. Er entwickelt gemeinsam mit seinen Mandanten mögliche Ziele und setzt diese anschließend im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren um.

Spezialisierung und hohe Expertise

Persönliche Ansprechpartner

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Transparente Kommunikation
Ihre Fragen, unsere Antworten.
Recht verständlich gemacht.
Welche Konsequenzen hat Scheinselbständigkeit für den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber muss bei festgestellter Scheinselbständigkeit Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, eventuell Lohnsteuer abführen und kann strafrechtlich belangt werden. Zudem drohen arbeitsrechtliche Ansprüche des Scheinselbständigen, wie z.B. Kündigungsschutz.
Was kann ich tun, wenn ich vermute, scheinselbständig zu sein?
Wenn Sie vermuten, scheinselbständig zu sein, sollten Sie dies zunächst mit Ihrem Auftraggeber besprechen. Bei anhaltendem Verdacht können Sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Wie kann ich feststellen, ob ich scheinselbständig bin?
Kriterien für Scheinselbständigkeit sind Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Betriebsorganisation und fehlende Unternehmerrisiken. Anwaltliche Beratung oder eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens kann Klarheit bringen.
Welche Risiken birgt Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständigkeit birgt für Arbeitgeber Risiken wie Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerforderungen und strafrechtliche Konsequenzen. Für den Scheinselbständigen ist das Risiko gering. Es kann aber auch zum Verlust sozialer Absicherungen kommen.
Was ist Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbständiger arbeitet, tatsächlich aber in einer abhängigen Beschäftigung steht, die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufweist. Typische Indizien sind Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb.
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Unser Engagement für Sie.
Georg Binder2024-10-06 Ich habe die Leistungen von Herrn RA.Werner, Frau RA. Sießmayr nun bereits zum zweiten Mal in Anspruch genommen und bin wieder absolut begeistert.Ich kann Herrn RA.Werner,Frau RA Sießmayr ohne Vorbehalt weiterempfehlen. Durch seine Fachkompetenz hat man gleich einen guten Eindruck, die durch seine sympathische Ausstrahlung untermauert wird. Zusammenfassend muss ich sagen, habe ich bis heute ein sehr gutes Gefühl Herrn.RA Werner,Frau RA Sießmayr an meiner Seite zu wissen!Vielen Dank an sein gesamtes Team. Binder Georg Philip Engelbrecht2024-10-06 Herr Günther Werner hat mich sehr gut beraten und auch bei aufregenden Sachverhalten bei arbeitsrechtlichen Fragen einen kühlen Kopf bewahrt. Angela Hintermaier2024-09-26 Vielen Dank dem gesamten Team für die tolle, unkomplizierte und schnelle Hilfe! Ich fühlte mich sehr gut betreut und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen! Tony Dağ (TK)2024-06-13 Sehr guter und kompetenter Anwalt, tolles Team. Kann ich gerne weiter empfehlen. Katarzyna Kolomanski2024-05-21 Ich kann Herrn Werner nur weiterempfehlen. Fachlich überaus kompetent und dazu noch menschlich und empathisch. Hassen Mahmoud2024-05-20 Herr Günter Werner ist ein top Anwalt - absolut empfehlenswert! R.2024-05-03 Durch die fachkundige Beratung durch Herrn RA Werner konnten alle arbeitsvertraglichen Fragestellungen in Kürze inhaltlich gut geklärt werden. G Anonym2024-01-13 Herr Werner und sein Team - vorrangig Frau Sießmayr - haben mich hervorragend vertreten und betreut. Alle Formalitäten konnten problemlos per Mail oder telefonisch geklärt werden, bei Fragen wurde umgehend reagiert, ich kann die Kanzlei zu 100% empfehlen Daniel Albert2023-12-11 Herr Werner hat mich bei einem Kaufvertrag für ein Auto unterstützt, da innerhalb der Garantiezeit ein Reparaturschaden entstanden ist. Er war immer sehr gut erreichbar, hat super schnell mit seiner Kompetenz auf meine Fragen reagiert. Herrn Werner kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Findet man nicht oft so einen guten Service. Danke Karl Schilcher2023-12-09 Kompetente Beratung zu meiner vollsten Zufriedenheit.
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