Kündigung: Professionelle Unterstützung bei Vertragsauflösungen
In unserer Rechtsanwaltskanzlei, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, verstehen wir die Komplexität und die sensiblen Aspekte, die eine Kündigung mit sich bringt. Wir bieten unseren Mandanten umfassende Unterstützung und Beratung bei allen Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – sei es durch fristlose oder ordentliche, durch betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personen- bzw. krankheitsbedingte Kündigungen. Unser Ziel ist es, Sie aktiv bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu unterstützen, Ihnen über die Optionen von Abfindungen, Aufhebungsverträgen und Freistellungen zu informieren und gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kündigungen sind komplex und vielschichtig. Für Arbeitgeber ist das Kündigungsrecht eingeschränkt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Für Arbeitnehmer ist es entscheidend, ihre Rechte zu kennen und fristgerecht zu handeln, um gegen ungerechtfertigte oder rechtswidrige Kündigungen vorzugehen.
Unsere Expertise umfasst alle Aspekte des Kündigungsrechts:
- Die sorgfältige Prüfung der Kündigungsgründe und -verfahren, um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu beurteilen.
- Die Beratung bei der Gestaltung und dem Ausspruch von Abmahnungen, die oft Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigungen sind.
- Die Vertretung in Verhandlungen über Abfindungen und die Erstellung von Aufhebungsverträgen, die den Interessen unserer Mandanten entsprechen.
- Die Durchführung von Kündigungsschutzklagen und die Vertretung vor Arbeitsgerichten.
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Kompetenz dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie eine faire und gerechte Lösung erreichen. Egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stehen als starker Partner an Ihrer Seite.
Ihre rechtliche Fragestellung:
Wo kann ich zur Lösung beitragen?

30 Jahre Expertise im Arbeitsrecht:
Ihr Fachanwalt in München für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt Anfang 1994 hat sich Günther Werner schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht befasst. Ab 1996 ist er in München als Anwalt tätig, wo er sich der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Angelegenheiten widmet. Im Jahr 2003 wurde er von der Anwaltskammer München zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ernannt.
Mit 30 Jahren Erfahrung ist er in der Lage, auch komplexe und schwierige arbeitsrechtliche Fragestellungen im Interesse seiner Mandanten zufriedenstellend zu bearbeiten. Seine Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte verständlich zu machen, ist dabei von großem Vorteil. Er entwickelt gemeinsam mit seinen Mandanten mögliche Ziele und setzt diese anschließend im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren um.

Spezialisierung und hohe Expertise

Persönliche Ansprechpartner

Mandanten-orientierung

Transparente Kommunikation
Sicher mit Aufhebungsverträgen:
Ihr Münchner Anwalt
Ein besonderer Fokus unserer Kanzlei liegt auf der Beratung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein, da er beiden Parteien die Möglichkeit bietet, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und unter individuell vereinbarten Bedingungen zu beenden. Wir beraten und vertreten Sie kompetent , um sicherzustellen, dass Ihr Aufhebungsvertrag fair und rechtssicher gestaltet ist, Ihre Interessen optimal berücksichtigt und unerwünschte Folgen vermieden werden.

Ihre Fragen, unsere Antworten.
Recht verständlich gemacht.
Was ist eine Änderungskündigung?
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung, die mit dem Angebot einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen verbunden ist. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und die neuen Bedingungen gerichtlich überprüfen lassen.
Wann bekomme ich eine Abfindung
Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung. Ein Arbeitgeber ist jedoch oft bereit eine Abfindung zu bezahlen, wenn er einen Arbeitnehmer entlassen will und keinen ausreichend guten Grund hat. Die Höhe ist in der Regel Verhandlungssache.
Wie funktioniert eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Das Gericht prüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob formale Anforderungen eingehalten wurden.
Welche Rechte habe ich bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung haben Sie Anspruch auf Einhaltung der Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber muss die Sozialauswahl berücksichtigen und Ihnen unter Umständen eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Position anbieten.
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Eine außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, beendet das Arbeitsverhältnis sofort ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, wie z.B. Diebstahl, Betrug oder schwere Pflichtverletzungen. Ein wichtiger Grund kann auch vorliegen, wenn bereits abgemahntes Verhalten wiederholt wird.
Was ist eine ordentliche Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist. Sie kann vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen werden und bedarf keiner besonderen Begründung, sofern kein Kündigungsschutz besteht.
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Echte Bewertungen, echte Ergebnisse.
Unser Engagement für Sie.
Georg Binder2024-10-06 Ich habe die Leistungen von Herrn RA.Werner, Frau RA. Sießmayr nun bereits zum zweiten Mal in Anspruch genommen und bin wieder absolut begeistert.Ich kann Herrn RA.Werner,Frau RA Sießmayr ohne Vorbehalt weiterempfehlen. Durch seine Fachkompetenz hat man gleich einen guten Eindruck, die durch seine sympathische Ausstrahlung untermauert wird. Zusammenfassend muss ich sagen, habe ich bis heute ein sehr gutes Gefühl Herrn.RA Werner,Frau RA Sießmayr an meiner Seite zu wissen!Vielen Dank an sein gesamtes Team. Binder Georg Philip Engelbrecht2024-10-06 Herr Günther Werner hat mich sehr gut beraten und auch bei aufregenden Sachverhalten bei arbeitsrechtlichen Fragen einen kühlen Kopf bewahrt. Angela Hintermaier2024-09-26 Vielen Dank dem gesamten Team für die tolle, unkomplizierte und schnelle Hilfe! Ich fühlte mich sehr gut betreut und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen! Tony Dağ (TK)2024-06-13 Sehr guter und kompetenter Anwalt, tolles Team. Kann ich gerne weiter empfehlen. Katarzyna Kolomanski2024-05-21 Ich kann Herrn Werner nur weiterempfehlen. Fachlich überaus kompetent und dazu noch menschlich und empathisch. Hassen Mahmoud2024-05-20 Herr Günter Werner ist ein top Anwalt - absolut empfehlenswert! R.2024-05-03 Durch die fachkundige Beratung durch Herrn RA Werner konnten alle arbeitsvertraglichen Fragestellungen in Kürze inhaltlich gut geklärt werden. G Anonym2024-01-13 Herr Werner und sein Team - vorrangig Frau Sießmayr - haben mich hervorragend vertreten und betreut. Alle Formalitäten konnten problemlos per Mail oder telefonisch geklärt werden, bei Fragen wurde umgehend reagiert, ich kann die Kanzlei zu 100% empfehlen Daniel Albert2023-12-11 Herr Werner hat mich bei einem Kaufvertrag für ein Auto unterstützt, da innerhalb der Garantiezeit ein Reparaturschaden entstanden ist. Er war immer sehr gut erreichbar, hat super schnell mit seiner Kompetenz auf meine Fragen reagiert. Herrn Werner kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Findet man nicht oft so einen guten Service. Danke Karl Schilcher2023-12-09 Kompetente Beratung zu meiner vollsten Zufriedenheit.
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Die nötigen Formulare für eine anwaltliche Beauftragung können Sie bereits hier als PDF herunterladen, ausfüllen und zu dem Gespräch mitbringen. Z.B.:
Diese Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden in das Verkehrszentralregister in Flensburg, die sogenannte Verkehrssünderkartei, eingetragen.
Jeder Verstoß, der eingetragen ist, wird mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Der Katalogteil gibt Auskunft über die der einzelnen Tat zugeordnete Punktezahl.
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