Kündigung: Professionelle Unterstützung bei Vertragsauflösungen

In unserer Rechtsanwaltskanzlei, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, verstehen wir die Komplexität und die sensiblen Aspekte, die eine Kündigung mit sich bringt. Wir bieten unseren Mandanten umfassende Unterstützung und Beratung bei allen Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – sei es durch fristlose oder ordentliche, durch betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personen- bzw. krankheitsbedingte Kündigungen. Unser Ziel ist es, Sie aktiv bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu unterstützen, Ihnen über die Optionen von Abfindungen, Aufhebungsverträgen und Freistellungen zu informieren und gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kündigungen sind komplex und vielschichtig. Für Arbeitgeber ist das Kündigungsrecht eingeschränkt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Für Arbeitnehmer ist es entscheidend, ihre Rechte zu kennen und fristgerecht zu handeln, um gegen ungerechtfertigte oder rechtswidrige Kündigungen vorzugehen.

 

Unsere Expertise umfasst alle Aspekte des Kündigungsrechts:

  • Die sorgfältige Prüfung der Kündigungsgründe und -verfahren, um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu beurteilen.
  • Die Beratung bei der Gestaltung und dem Ausspruch von Abmahnungen, die oft Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigungen sind.
  • Die Vertretung in Verhandlungen über Abfindungen und die Erstellung von Aufhebungsverträgen, die den Interessen unserer Mandanten entsprechen.
  • Die Durchführung von Kündigungsschutzklagen und die Vertretung vor Arbeitsgerichten.

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Kompetenz dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie eine faire und gerechte Lösung erreichen. Egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stehen als starker Partner an Ihrer Seite.

Ihre rechtliche Fragestellung:
Wo kann ich zur Lösung beitragen?

Rechtsanwalt Günther Werner

Günther Werner

Inhaber


Fachanwalt für Arbeitsrecht

089/54 34 48 30

kanzlei@fragwerner.de

30 Jahre Expertise im Arbeitsrecht:
Ihr Fachanwalt in München für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt Anfang 1994 hat sich Günther Werner schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht befasst. Ab 1996 ist er in München als Anwalt tätig, wo er sich der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Angelegenheiten widmet. Im Jahr 2003 wurde er von der Anwaltskammer München zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ernannt.

Mit 30 Jahren Erfahrung ist er in der Lage, auch komplexe und schwierige arbeitsrechtliche Fragestellungen im Interesse seiner Mandanten zufriedenstellend zu bearbeiten. Seine Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte verständlich zu machen, ist dabei von großem Vorteil. Er entwickelt gemeinsam mit seinen Mandanten mögliche Ziele und setzt diese anschließend im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren um.

Symbol mit einer Person in einem Anzug, umgeben von einem Lorbeerkranz, dargestellt in einer Kreisform.

Spezialisierung und hohe Expertise

Symbol mit einer Waage über einem menschlichen Profilkopf, dargestellt in einer Kreisform.

Persönliche Ansprechpartner

Symbol mit zwei sich die Hand gebenden Personen, dargestellt in einer Kreisform.

Mandanten-orientierung

Symbol mit zwei Personen, die an einem Tisch sitzen, mit Punkten, die eine Verbindung darstellen.

Transparente Kommunikation

Sicher mit Aufhebungsverträgen:
Ihr Münchner Anwalt

Ein besonderer Fokus unserer Kanzlei liegt auf der Beratung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein, da er beiden Parteien die Möglichkeit bietet, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und unter individuell vereinbarten Bedingungen zu beenden. Wir beraten und vertreten Sie kompetent , um sicherzustellen, dass Ihr Aufhebungsvertrag fair und rechtssicher gestaltet ist, Ihre Interessen optimal berücksichtigt und unerwünschte Folgen vermieden werden.

Ein Anwalt im Anzug diskutiert über Dokumente am Schreibtisch, auf dem Bücher, ein Richterhammer, ein Siegel und eine Statue der Justitia liegen.

Ihre Fragen, unsere Antworten.
Recht verständlich gemacht.

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung, die mit dem Angebot einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen verbunden ist. Der Arbeitnehmer kann das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und die neuen Bedingungen gerichtlich überprüfen lassen.

Wann bekomme ich eine Abfindung

Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung. Ein Arbeitgeber ist jedoch oft bereit eine Abfindung zu bezahlen, wenn er einen Arbeitnehmer entlassen will und keinen ausreichend guten Grund hat. Die Höhe ist in der Regel Verhandlungssache.

Wie funktioniert eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Das Gericht prüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob formale Anforderungen eingehalten wurden.

Welche Rechte habe ich bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung haben Sie Anspruch auf Einhaltung der Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber muss die Sozialauswahl berücksichtigen und Ihnen unter Umständen eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Position anbieten.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, beendet das Arbeitsverhältnis sofort ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, wie z.B. Diebstahl, Betrug oder schwere Pflichtverletzungen. Ein wichtiger Grund kann auch vorliegen, wenn bereits abgemahntes Verhalten wiederholt wird.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist. Sie kann vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen werden und bedarf keiner besonderen Begründung, sofern kein Kündigungsschutz besteht.

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Weitere Informationen

Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner

Tal 39, 80331 München

089/54 34 48 30

kanzlei@fragwerner.de

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Die nötigen Formulare für eine anwaltliche Beauftragung können Sie bereits hier als PDF herunterladen, ausfüllen und zu dem Gespräch mitbringen. Z.B.:

 
 

Diese Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden in das Verkehrszentralregister in Flensburg, die sogenannte Verkehrssünderkartei, eingetragen.

Jeder Verstoß, der eingetragen ist, wird mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Der Katalogteil gibt Auskunft über die der einzelnen Tat zugeordnete Punktezahl.
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