Häufige Gesetzesverstöße im Straßenverkehr sind:
Bei den vorgenannten Delikten kann ebenfalls ein Führerscheinentzug oder aber auch ein Fahrverbot in Betracht kommen.
Hauptsächliche Vergehen im Straßenverkehr sind:
Bei diesen Straßenverkehrsvergehen kommt in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis gemäß
§ 69 StGB für mindestens 6 Monate in Betracht. Der erteilte Führerschein wird dann eingezogen; nach Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist muß eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.
Weitere Verkehrsstraftaten sind:
Für alle diese Verkehrsstraftaten gibt es Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Bei so schwerwiegenden Vergehen, die immer weitreichende Folgen haben, empfiehlt es sich dringend, einen Rechtsanwalt einzuschalten.