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Dittenheber & Werner - Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht München
Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner
Tal 39, 80331 München
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Prozesskostenrechner
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Prozesskostenrechner

Prozessieren kostet Geld. Das Gericht erhebt Gebühren, die fast immer im voraus zu bezahlen sind. Aber auch der Anwalt will seine Tätigkeit honoriert wissen.

Dafür gibt es Gesetze: das Gerichtskostengesetz (GKG) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich für Beide ist der Gegenstandswert, also der Wert dessen was Sie haben wollen oder zahlen sollen. Dies gilt nur für Zivilsachen. In Strafsachen gibt es ganz andere Gebühren.

Wir haften nicht für das was Sie selbst errechnen, sondern ausschließlich für durch uns erteilte schriftliche Auskünfte.

 

 Gegenstandswert   

Der Gegenstandswert oder Streitwert ist grundsätzlich der Betrag, um den gestritten wird. Wird die Herausgabe einer Sache verlangt, ist der Gegen- standswert deren Wert. Wird die Erfüllung eines Vertrages verlangt, ist der Gegenstandswert der Wert der Gegenleistung. Verzugszinsen und Mahnkosten bleiben bei der Berechnung außer Betracht.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beschreibt die Gebühren in einem Vergütungsverzeichnis (VV RVG), das dem Gesetz angefügt ist.

 
Bitte zuerst Gegenstandswert auswählen !
 
ErstberatungEUR   

Die Höhe der Anwaltsgebühren ist in Deutschland durch die RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gesetzlich geregelt. Berechnungsgrundlage ist der Gegenstandswert. Für eine Beratung oder das Erteilen einer Auskunft wird eine Gebühr je nach Schwierigkeit der Sache und Umfang der Beratung berechnet. Bleibt es bei dieser einmaligen Beratung darf die Gebühr nicht höher liegen als 190 Euro.

 Außergerichtliche Tätigkeit

Für außergerichtliche Tätigkeiten fallen die Gebühren des # 3200 VV RVG an. Sie sind abhängig von der Höhe des Gegenstandswertes. Zunächst entsteht die Anwaltliche Gebühr. Die Gebühren für eine vorausgegangene Erstberatung werden angerechnet. 

Anwaltliche GebührEUR   

Die anwaltliche Gebühr ist nicht statisch, sondern abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Zur Vereinfachung haben wir für die Berechnung der Gebühr lediglich den 1,3 fachen Wert einer anwaltlichen Gebühr, den sog. Schwellenwert der Berechnung zu Grunde gelegt.

Die Anwaltliche Gebühr ist der Tabelle nach §§ XXX RVG entnommen.

Vergleich außergerichtlichEUR   

Wird ein Vergleich geschlossen bevor es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, wird zudem eine Gebühr für den außergerichtlichen Vergleich erhoben. Diese beträgt den 1,5 fachen Wert einer anwaltlichen Gebühr.

 Gerichtliche Tätigkeit

Je nachdem wie sich das Verfahren gestaltet, können hier unterschiedliche Gebühren anfallen. Auch die Gebühren für den Rechtsstreit werden nach der Höhe des Gegenstandswertes berechnet. Es handelt sich jedoch um feste Sätze, die nicht verändert werden, unabhängig von der Länge des Verfahrens. Eine etwaige vorgerichtlich angefallene Gebühr wird anteilig angerechnet. Da wir hier für die außgerichtliche Gebühr den 1,3 fachen Wert der anwaltlichen Gebühr in Ansatz gebracht haben, wird diese zur Hälfte angerechnet.

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RechtsstreitEUR   
Vergleich vor GerichtEUR   

Im Falle eines Vergleichs vor Gericht entsteht eine weitere Gebühr, jedoch entfallen i.d.R. die Anwaltskosten der Gegenseite, die Gerichtskosten werden dann zwischen den Parteien aufgeteilt

KostenpauschaleEUR   
 Kosten des VerfahrensEURUStEUR
 Verfahrenskosten GegenparteiEURUStEUR

Da die Anwaltsgebühren in Deutschland gesetzlich geregelt sind, ergeben sich für den Anwalt der Gegenpartei die gleichen Gebühren wie für den eigenen Rechts- beistand. Hinzu kommt dessen Auslagenpauschale. Im Falle eines Vergleichs vor Gericht entfallen im allgemeinen die Kosten für den gegnerischen Anwalt.

 GerichtskostenEUR   

Die Gerichtskosten für ein Zivilverfahren hängen vom Gegenstandswert ab und berechnen sich nach § 11 Abs. 2 GKG (Gerichtskostengesetz). Der Betrag ist bereits bei Klageeinreichung zu zahlen. Solange nicht gezahlt wird, wird das Gericht die Klage nicht zustellen und der Prozess wird nicht weiterbetrieben.
Auf Gerichtskosten wird keine USt erhoben.

 GesamtrisikoEUR inkl. USt
 zuzüglich evtl. anfallender Kosten für Zeugen und Sachverständige
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Kanzlei

  • Günther Werner
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Christian Dittenheber ✝ 2010
    Rechtsanwalt
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