Prozessieren kostet Geld. Das Gericht erhebt Gebühren, die fast immer im voraus zu bezahlen sind. Aber auch der Anwalt will seine Tätigkeit honoriert wissen.
Dafür gibt es Gesetze: das Gerichtskostengesetz (GKG) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich für Beide ist der Gegenstandswert, also der Wert dessen was Sie haben wollen oder zahlen sollen. Dies gilt nur für Zivilsachen. In Strafsachen gibt es ganz andere Gebühren.
Wir haften nicht für das was Sie selbst errechnen, sondern ausschließlich für durch uns erteilte schriftliche Auskünfte.