Aus jedem besseren Krimi lernen wir, dass ein Beschuldigter gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Aussage machen sollte. Leider erleben wir immer wieder, dass gerade diese wichtige Grundregel verletzt wird, weil der Beschuldigte meint, sich sofort rechtfertigen zu müssen, oder glaubt nichts befürchten zu müssen.
Das Risiko eines Justizirrtums ist jedoch nicht so gering, wie man gerne glauben mag.
Bereits am Anfang polizeilicher Ermittlungen werden in der Regel die Weichen für eine erfolgreiche Strafverteidigung gestellt. Für den Fall, dass Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, sollten Sie zunächst die Aussage verweigern und nicht ohne anwaltlichen Beistand bleiben. Als Beschuldigter haben Sie eine Vielzahl an Rechten die der Strafverteidiger für Sie geltend machen kann.
Unser Strafverteidiger kann Sie im Vorfeld beraten, um zu vermeiden, dass es zu einem Strafverfahren kommt. Ist das Verfahren gegen Sie jedoch bereits eröffnet, ist er der Garant für eine sorgfältige und effiziente Verteidigung und ein faires Verfahren.
Bei der Betreuung und Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten greifen wir auch auf erfahrenen Strafverteidiger wie die Fachanwältin für Strafrecht Frau Catharina Rossmeisl zurück, die als freie Mitarbeiterin der Kanzlei tätig ist.