Frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Fahrerlaubnisentziehung aufgrund des Punktesystems ist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich. Eine Antragstellung und Durchführung der MPU-Begutachtung, die in der Regel angeordnet wird, ist schon vor Ablauf der Frist sinnvoll. Die Wiedererteilung erfolgt nach jetzt geltendem Recht (neue Klasseneinteilung!). In besonders gelagerten und begründeten Einzelfällen kann sowohl von der 6-Monatsfrist wie auch von der Regel-MPU eine Ausnahme gewährt werden. Die Verwaltungsbehörden legen dies sehr eng aus.