Jeder Verstoß, der eingetragen ist, wird mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Der Katalogteil gibt Auskunft über die der einzelnen Tat zugeordnete Punktezahl. Die Punkte werden nach eingetragenen Entscheidungen von der Führerscheinbehörde vergeben. Wenn durch dieselbe Handlung mehrere Verstöße begangen werden (in sogenannter Tateinheit) so wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktezahl berücksichtigt.
Punktebewertung nach vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis
Nach jeder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperrfrist werden die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht. Das Punktekonto wird auf Null gesetzt. Die Eintragungen bleiben bis zur normalen Tilgung. Dies gilt nicht, wenn die Entziehung darauf beruht, daß an einem angeordneten Aufbauseminar nicht teilgenommen wurde.
Welche Folgen haben die Punkte?
Erreichen die Eintragungen des Betroffenen einen bestimmten Punktestand (ab 4 Punkten), so wird die zuständige Verwaltungsbehörde vom Verkehrszentralregister benachrichtigt, welche Eintragungen und wie viele Punkte der Betroffene hat.
Das Punktesystem findet keine Anwendung, wenn Nichteignung erwiesen ist oder Maßnahmen aufgrund anderer Vorschriften notwendig sind.
Maßnahmen der Verwaltungsbehörde nach Erreichen eines bestimmten Punktestandes
4-5 Punkte
Ergeben sich für den Betroffenen 4 bis maximal 5 Punkte, so wird er schriftlich ermahnt. Seine Verkehrszuwiderhandlungen werden ihm vorgehalten. Er wird auf die Möglichkeiten eines Fahreignungsseminars hingewiesen. Bei Teilnahme bis zu einem Stand von 8 Punkten gibt es einen Erlaß von 1 Punkt. Der Besuch des Fahreignungsseminars ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
6-7 Punkte
Bei Erreichen von 6 Punkten, aber nicht mehr als 7 Punkten, wird schriftlich verwarnt und über den Punktestand informiert. Weiter wird darauf hingewiesen, dass bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
8 Punkte
Ergeben sich 8 oder mehr Punkte, so gilt der Betroffene als ungeeignet und die Fahrerlaubnis ist automatisch zu entziehen. Eine Neuerteilung ist erst nach 6 Monaten und nach bestandener MPU möglich.
Wenn keine Ermahnung, Verwarnung und Information erfolgt
Erreicht oder überschreitet der Betroffene 6-8 Punkte ohne von der Fahrerlaubnisbehörde ermahnt und auf ein Fahreignungsseminar hingewiesen worden zu sein, wird er mit 5 Punkten geahndet. Wer früher zwar ermahnt wurde, jedoch vor erreichen der 8 Punkte nicht verwarnt wurde, wird mit 7 Punkten geahndet.