Seit dem 01.05.2014 gilt das neue Verkehrszentralregister und das neue Punktesystem. Das neue System sieht folgende Punkteschwellen und Maßnahmen vor:
Bei 4 oder 5 Punkten erfolgt eine Ermahnung, die Behörde informiert über den Punktestand und es wird auf ein Fahreigungsseminar hingewiesen.
Bei 6 oder 7 Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen, die Behörde informiert über den Punktestand und weist darauf hin, dass bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Bei 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.