Was wird eingetragen?
Folgende Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden in das Verkehrszentralregister in Flensburg, die sogenannte Verkehrssünderkartei, eingetragen:
Was wird nicht eingetragen?
Nicht in die Verkehrssünderkartei eingetragen werden:
Wann wird eingetragen?
Die Bußgeldentscheidungen und die Entscheidungen der Strafgerichte werden eingetragen, wenn sie rechtskräftig geworden sind. Das kann oft sehr lange nach dem Tag der Tat sein,
z. B. wenn Rechtsmittel eingelegt werden.
Achtung: Hier lohnt sich ein genaues Nachrechnen, denn für die Tilgung bereits eingetragener Entscheidungen kann es von Bedeutung sein, wenn eine neue Eintragung erst später in das Register kommt.
Wann wird gelöscht?
Die Eintragungen im Verkehrszentralregister bleiben nicht ewig. Sie werden nach Ablauf einer bestimmten Zeit wieder gelöscht, d. h. sie werden aus dem Verkehrszentralregister entfernt. Die Tilgungsfrist beträgt:
Beginn der Löschungsfrist