Abschluss des Verfahrens
Der Gerichtsvollzieher teilt mit, dass das Verteilungsverfahren zwar nach wie vor nicht abgeschlossen ist. Er stellt jedoch klar, dass die zur Verteilung zur Verfügung stehenden Vermögenswerte (Masse) auf keinen Fall ausreichen werden um Ihre Forderung auszugleichen. Zwar war Ihre Forderung gegenüber den sog. Masseforderungen bevorrechtigt. Die bevorrechtigten Forderungen werden jedoch nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Vollstreckungsantrags (Rang) bedient. Der Inhaber einer, Ihrem Anspruch im Rang vorangehenden Forderung wird bereits mindestens eine Million Euro seines Anspruches nicht mehr aus der Masse erhalten. Daraus folgt, dass kein Geld mehr zur Verteilung da sein wird, wenn der Rang Ihrer Forderung erreicht sein wird.
Damit ist unsere Tätigkeit für Sie abgeschlossen.
Da es sich vorliegend um ein Massenverfahren handelt, bitten wir dringend von Telefonanrufen abzusehen. Je weniger wir telefonieren müssen, desto eher können wir Ihre Angelegenheit bearbeiten. Über die Auskunft des Gerichtsvollziehers hinaus haben wir keine Kenntnis über das Vollstreckungsverfahren, die Vermögenswerte des Schuldners oder die vorgenommene Verteilung. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Insolvenzverwalter.