aktueller Sachstand (01.02.2019) Information des Insolvenzverwalters
Es werden weiterhin noch im großen Umfang die von Gläubigern nach den Prüfungsterminen nachgereichten Unterlagen zu den Forderungsanmeldungen geprüft und entsprechender Schriftverkehr aufgearbeitet.
Die Verwertung der Insolvenzmasse ist weit fortgeschritten und bezieht sich lediglich noch auf den Einzug titulierter Forderungen.
Auch die rangrichtige Verteilung der eingezogenen Verwertungserlöse im Zusammenhang mit den seinerzeitigen staatsanwaltschaftlichen Arrestierungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin und sonstigen Dritten an die Absonderungsberechtigten ist weit fortgeschritten und steht vor dem Abschluss.
Entgegen der bisherigen Annahmen konnte das Insolvenzverfahren selbst leider nicht bis Ende 2018 abgeschlossen werden. Hintergrund ist u.a. ein unerwartetes Rückforderungsverlangen des Finanzamts Rosenheim.
Darüber hinaus hat sich bei den Vollstreckungsbehörden in Rosenheim überraschender Klä- rungsbedarf ergeben. Der Insolvenzmasse könnten insoweit noch entsprechende Erlöse zu- stehen. Dies wird derzeit noch geprüft.
Der Insolvenzverwalter strebt nach wie vor einen zeitnahen Abschluss des Insolvenzverfahrens bis nunmehr Ende 2019 an. Die anschließende Quotenverteilung wird dann allerdings mindest- ens ein weiteres Jahr dauern, was an der hohen Gläubigerzahl liegt. Allerdings lässt sich derzeit nicht verlässlich prognostizieren, wann die o.a. Hinderungsgründe tatsächlich beseitigt sind, so dass sich der Abschluss des Insolvenzverfahrens ggf. weiter verzögern kann.
Nach derzeitiger Sachlage wird auf die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger wohl eine Quote von rd. 10 % entfallen können. Dies setzt jedoch voraus, dass das Rückforderungs- verlagen des Finanzamts Rosenheim erfolgreich abgewendet werden kann.