Insolvenzanmeldung - Unterschied Insolvenz und Vollstreckungsverfahren
Aus gegebenen Anlass weisen wir nochmal auf folgendes hin:
Wenn wir für Sie die Forderung aus dem Vergleich beim Insolvenzverwalter anmelden sollen, müssen Sie uns folgende Unterlagen zusenden:
Nur wenn Sie uns alle Unterlagen zusenden, können wir die Forderung für Sie anmelden. Da wir, wie mehrfach gesagt, ein Massenverfahren bearbeiten können wir nicht jeden Einzelnen anschrieben und mitteilen, dass etwas fehlt. Bitte stellen Sie die Unterlagen sorgfältig zusammen und schicken Sie sie dann erst weg. Sie ersparen sich und uns viel Arbeit.
Wir erlauben uns auch nochmal darauf hinzuweisen, dass die Zwangsvollstreckung und das Insolvenzverfahren zwei völlig unterschiedliche Verfahren sind, die nichts miteinanber zu tun haben.
Beim Zwangsvollstreckungsverfahren versucht der Gerichtsvollzieher die Forderung beim Schuldner beizutreiben. Hier gilt das Prinzip, dass der, der zuerst kommt den besseren Rang hat. Das Verfahren birgt die Chance alles zu bekommen, aber auch das Risiko nichts zu bekommen.
Beim Insolvenzverfahren verteilt der Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen zu gleichen Teilen auf alle Gläubiger. Hier erhalten alle einen gleich großen Anteil an der zu verteilenden Summe. Keiner geht leer aus, keiner bekommt nichts.
Für beide Verfahren gilt aber, dass nur das verteilt werden kann was da ist.
Zum Abschluss nochmal eine eindringliche Bitte:
Rufen Sie uns nur an, wenn es gar nicht anders geht. Wir sind eine mittelständische Kanzlei. Mit der Bearbeitung dieses Vergleiches stoßen wir an unsere personellen, räumlichen und besonderes an unsere zeitlichen Grenzen. Wenn wir telefonieren können wir Ihre Verfahren nicht bearbeiten. Wenn wir die gesetzten Fristen nicht einhalten können, weil wir telefonieren müssen, lehnen wir jede Verantwortung ab.