Insolvenz Akzenta
Mittlerweile konnten wir in Erfahrung bringen, dass das Amtsgericht München am 15.09.2009 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akzenta AG eröffnet hat. Durch die Eröffnung der Insolvenz hat sich die Rechtslage erheblich verändert. Um Ihre Kostenbelastung möglichst gering zu halten, hatten wir zunächst nur eine Vollstreckung gegen die Akzenta AG als einzigen Schuldner geplant. Eine Zwangsvollstreckung gegen die Akzenta AG ist nun nicht mehr zulässig. Dies hat die Konsequenz, dass wir jetzt gegen alle restlichen Schuldner aus dem Vergleich, die Herren Braun und Chmiel, und die Firmen Job GmbH, Bonusplan GmbH und PVZ GmbH Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen müssen.
Der von uns berechnete Vorschuss für die Gerichtsvollziehergebühren ist auf die gegen die Akzenta AG geplante Vollstreckungsmaßnahme berechnet worden. Nach Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen die restlichen sechs Schuldner wird der Gerichtsvollzieher die, den bereits von Ihnen gezahlten Vorschuss übersteigenden Gerichtsvollziehergebühren über uns bei Ihnen nachfordern. Diese Gerichtsvollziehergebühren werden etwa einhundert Euro betragen. Sollten Sie unter diesen Umständen die Durchführung der Zwangsvollstreckung nicht wünschen, müssen Sie uns bis spätestens 23.10.2009, 17:00 Uhr (Posteingang hier) informieren.
Gegenüber der Akzenta AG können Ihre Ansprüche nur noch im Wege der Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter durchgesetzt werden. Mittlerweile sollten Sie ein Schreiben der Rechtsanwälte erhalten haben, die vom Gericht mit dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akzenta AG beauftragt wurden. Diese eröffnen Ihnen die Möglichkeit, Ihre Forderung aus dem Vergleich gegen die Akzenta AG in einem formalisierten Verfahren anzumelden. Dazu müssen Sie das, dem Schreiben beigefügte Formular zur Forderungsanmeldung vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen, unterschreiben, die notwendigen Unterlagen beifügen und an die Insolvenzverwalter zurücksenden.
Sollten Sie vom Insolvenzverwalter noch kein Anschreiben erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwaltskanzlei MHBK, Müller-Heydenreich, Beutler & Kollegen unter folgender
Email: akzenta@mhbk.de
oder postalisch unter:
Akzenta AG/Insolvenz
Postfach 310529
80105 München
Grundsätzlich ist die Forderung bis 30.10.2009 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Forderung die nach dem 30.10.2009 angemeldet werden, müssten in einem weiteren Prüfungstermin geprüft werden. Die Anmeldung im gesonderten Prüfungstermin kostet 15,00€ Prüfungsgebühr für den Insolvenzverwalter. Für den ersten Prüfungstermin darf der Insolvenzverwalter von Ihnen kein Geld verlangen.
Selbstverständlich können Sie die Forderung selber anmelden. Eine dazu notwendige Ablichtung des vollstreckbaren Vergleichs erhalten Sie in den nächsten Tagen zusammen mit einem Brief. Sollten Sie bei der Forderungsanmeldung jedoch Beistand benötigen, können Sie auch einen Anwalt Ihres Vertrauens damit beauftragen. Natürlich übernehmen auch wir diese Tätigkeit gerne für Sie. Diesbezüglich erhalten sie in den nächsten Tagen einen Brief, mit konkreten Angaben, wie weiter zu verfahren ist.
WICHTIG
Noch eine Bitte zum Schluss. Im Hinblick darauf, dass es sich um ein Massenverfahren handelt, bitten wir dringend von Telefonanrufen abzusehen. Je weniger wir telefonieren müssen, desto eher können wir Ihre Anträge bearbeiten.