Zwangsvollstreckung
Seit dem Angebot der Vergleichsgegner sind nunmehr einige Monate vergangen und es steht jetzt ein weiterer notwendiger Abschnitt im Ablauf bevor.
Wir haben, entsprechend Ihrem Auftrag, gemeinsam mit der Anwältin, die die Vergleichsgegner vertrat, Ihren Vergleich als Anwalt unterzeichnet. Danach wurden dieser Anwaltsvergleich an den Notar weitergeleitet, der, nach Eingang Ihrer Zahlung eine vollstreckbare Ausfertigung ausstellte und im I. Quartal 2009 über die gegnerische Anwältin an uns weiterleitete.
Diese Urkunde haben wir nun dem Landgericht München II vorgelegt. Sie beinhaltet den Antrag, die Zwangsvollstreckung in das arretierte Vermögen aus dem Strafverfahren gegen die Vergleichsgegner zu genehmigen. Das Landgericht hat zugesagt einen eigenen Sachbearbeiter abstellen, der die Anträge bearbeitet. Wir hoffen, dass die notwendigen Beschlüsse etwa bis Mitte November vom Gericht verkündet werden können. Da die Staatsanwaltschaft als erstes einen Arrest über die Vermögenswerte erwirkt hat und wir mit dem Freigabebeschluss in die Position der Staatsanwaltschaft gelangen, sind wir guten Mutes, dass noch hinreichend Vermögenswerte zur Verteilung stehen.
Bereits jetzt bereiten wir die von Ihnen beauftragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme in das beschlagnahmte bewegliche Vermögen vor. Von den 1562 Vergleichsgläubigern haben bis jetzt etwa 2/3 die Zwangsvollstreckung in Auftrag gegeben. In einem Massenverfahren wie diesem sind wir verpflichtet alle Mandanten gleich zu behandeln. Sobald wir also alle Zwangsvollstreckungsanträge ausgefertigt haben, werden wir sie gemeinsam beim Gerichtsvollzieher einreichen. Im Hinblick auf die große Menge von Anträgen hoffen wir, dass wir dies ebenfalls bis Mitte November geschafft haben.
WICHTIG
Noch eine Bitte zum Schluss. Im Hinblick darauf, dass es sich um ein Massenverfahren handelt, bitten wir dringend von Telefonanrufen abzusehen. Je weniger wir telefonieren müssen, desto eher können wir Ihre Anträge bearbeiten.