Sachstand der Anwaltsvergleiche
Im Laufe des ersten Quartals erhielten wir die, vom Notar für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleiche. Diese waren nach den Aktenzeichen des Notars sortiert.
Wir haben die Anwaltsvergleiche sortiert und in eine Exel-Datei übertragen.
In den nächsten Tagen werden wir die Anwaltsvergleiche dem Landgericht vorlegen. Das Gericht, das die Strafverfahren gegen die Vergleichsgegner Braun und Chmiel bearbeitet hat, wird dann die Freigabe des arretierten Vermögens erklären.
Da es etwa 1.600 Vergleiche sind, die wir bearbeiten, können wir diese nur nach und nach zur Zwangsvollstreckung bringen. Sobald Sie den Vorschuß gezahlt haben, den wir Ihnen mit dem Brief mitgeteilt haben, dem Sie das Passwort für diese Seite entnommen haben und wir vom Gericht die bearbeitete vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches erhalten haben, werden wir den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.
Über diese Seite werden wir Sie auf dem laufenden halten. Bitte sehen Sie von Anrufen oder Briefen/Emails ab. Im Hinblick auf die Menge der zur beabeitenden Angelegenheiten können wir nicht jede Anfrage kurzfristig beantworten.